1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beratungsmandate, Dienstleistungsverträge, Workshops, Seminare und sonstige Leistungsbeziehungen zwischen der MS Governance & Risk Advisory GmbH (nachfolgend «MS GRA» oder «Auftragnehmerin») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).

Ein Vertrag kommt durch gegenseitige schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn MS GRA diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungen und Leistungsumfang

Umfang, Art und Dauer der Leistungen werden in einem separaten Mandats- oder Dienstleistungsvertrag (inkl. Leistungsbeschrieb / Scope of Work) vereinbart. Dieser bildet integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

MS GRA erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt einer qualifizierten Fachperson und nach bestem Wissen und Gewissen. Die Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:

  • Corporate Governance Beratung und Verwaltungsratsmandate
  • Risikomanagement und interne Kontrollsysteme (IKS)
  • Regulatory & Compliance Beratung
  • Krisenmanagement und Sonderuntersuchungen
  • Technologierisiken, DLT und digitale Assets
  • Schulungen, Workshops und Seminare

Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (Change Request). MS GRA ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Unterauftragnehmer) beizuziehen, sofern dies sachlich geboten ist und die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.

3. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt MS GRA rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugang zu relevanten Personen zur Verfügung. Er benennt eine verantwortliche Ansprechperson.

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die von ihm bereitgestellten Informationen vollständig und richtig sind. MS GRA ist nicht verpflichtet, bereitgestellte Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, sofern keine offensichtlichen Unstimmigkeiten vorliegen.

Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von MS GRA. Mehraufwand, der dadurch entsteht, wird separat verrechnet.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1 Honorar

Das Honorar wird im Einzelmandat vereinbart, entweder als:

  • Zeithonorar: Auf Basis des vereinbarten Stundensatzes;
  • Pauschalhonorar: Für klar definierte Leistungspakete;
  • Retainer: Monatliche Pauschale für laufende Beratungsmandate.

4.2 Auslagen

Reise-, Übernachtungs- und sonstige direkt mit dem Mandat verbundene Auslagen werden zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet, sofern nicht anders vereinbart. Reisen ausserhalb der Schweiz bedürfen der vorgängigen Zustimmung des Auftraggebers.

4.3 Rechnungsstellung und Zahlung

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Verzug schuldet der Auftraggeber einen Verzugszins von 5% p.a. ab dem ersten Tag nach Fälligkeit (Art. 104 OR).

Bei Mandaten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat ist MS GRA berechtigt, monatliche Akontozahlungen in Rechnung zu stellen.

4.4 Mehrwertsteuer

Alle Honorare verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (falls anwendbar).

5. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Mandats erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt während der Mandatsdauer und für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Mandatsbeendigung.

Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche bezeichnet werden oder nach ihrer Art und den Umständen als vertraulich einzustufen sind. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind oder werden, ohne Verletzung dieser Pflicht;
  • der empfangenden Partei vor Mandatsbeginn bereits bekannt waren;
  • aufgrund gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verpflichtung offenbart werden müssen.

MS GRA ist berechtigt, das Mandat im Rahmen ihrer Akquisitions- und Referenztätigkeit anonym (ohne Nennung des Auftraggebers) zu erwähnen, sofern keine andere Vereinbarung besteht.

6. Geistiges Eigentum und Urheberrecht

Alle von MS GRA im Rahmen des Mandats erstellten Werke (Berichte, Konzepte, Präsentationen, Frameworks, Schulungsunterlagen) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars Eigentum von MS GRA.

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung von MS GRA.

Bestehende Arbeitsmethoden, Frameworks, Vorlagen und sonstiges Hintergrundwissen von MS GRA verbleiben in jedem Fall im Eigentum von MS GRA.

7. Haftung

7.1 Umfang

MS GRA haftet für Schäden, die durch nachgewiesenes grobes Verschulden verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die Gesamthaftung von MS GRA für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit einem Mandat ist auf den im betreffenden Mandat fakturierten Honorarbetrag (maximal die letzten 12 Monate) begrenzt.

7.2 Beratungsleistungen

Die Beratungsleistungen von MS GRA basieren auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen und dem damaligen Stand der Regelwerke. MS GRA übernimmt keine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg empfohlener Massnahmen. Die Umsetzungsentscheidung liegt ausschliesslich beim Auftraggeber.

7.3 Höhere Gewalt

MS GRA haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge von Ereignissen höherer Gewalt (Force Majeure), einschliesslich Naturkatastrophen, Pandemien, behördlicher Anordnungen oder Cyberangriffe auf Drittinfrastrukturen.

8. Unabhängigkeit

MS GRA und ihre Berater sind bei der Leistungserbringung unabhängig und weisungsungebunden in fachlicher Hinsicht. Sie können jedoch Wünschen und Anweisungen des Auftraggebers Rechnung tragen, soweit dies mit der professionellen Integrität vereinbar ist.

MS GRA ist berechtigt, Mandate für andere Kunden zu übernehmen, sofern keine konkreten Interessenkonflikte bestehen. Bei Interessenkonflikten informiert MS GRA den Auftraggeber unverzüglich und ergreift geeignete Massnahmen.

9. Kündigung und Vertragsbeendigung

Mandatsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag keine andere Frist vereinbart ist.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als einer Monatsrechnung im Verzug ist;
  • der Auftraggeber falsche oder irreführende Angaben gemacht hat;
  • die weitere Zusammenarbeit aufgrund eines Interessenkonflikts nicht zumutbar ist.

Bei Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen und entstandene Auslagen vollständig zu vergüten. Pauschalleistungen werden pro rata temporis abgerechnet.

10. Besondere Bedingungen für Events und Seminare

10.1 Anmeldung und Bestätigung

Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt schriftlich oder über das Online-Anmeldeformular. Sie gilt als verbindlich, sobald MS GRA eine Anmeldebestätigung versendet hat.

10.2 Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen

  • Bis 21 Tage vor Veranstaltung: Kostenlose Stornierung möglich.
  • 8–20 Tage vor Veranstaltung: 50% des Veranstaltungspreises werden in Rechnung gestellt.
  • Weniger als 7 Tage / Nichterscheinen: 100% des Veranstaltungspreises werden in Rechnung gestellt.
  • Eine Umbuchung auf eine andere Person ist jederzeit kostenlos möglich (Mitteilung per E-Mail).

10.3 Veranstaltungsänderungen und -absage

MS GRA behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. Bereits bezahlte Veranstaltungsgebühren werden in diesem Fall vollständig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (revDSG, DSGVO). Mit Vertragsabschluss stimmt der Auftraggeber der Bearbeitung seiner Kontaktdaten zum Zweck der Vertragsabwicklung zu.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Anwendbares Recht

Diese AGB und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der ordentliche Gerichtsstand am Sitz der MS Governance & Risk Advisory GmbH, Baden, Kanton Aargau, Schweiz, zuständig, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen keinen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

12.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ungültige Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.

12.4 Rangfolge

Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem individuellen Mandatsvertrag geht der Mandatsvertrag vor.

12.5 Änderungen

MS GRA behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für laufende Mandate gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.

MS Governance & Risk Advisory GmbH
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden, Schweiz
info@ms-gra.com · +41 79 800 59 27

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